Im Zuge der bevorstehenden Waldumwandlung zur Südosterweiterung des Quarzsand- und -kiestagebaus „Langener Waldsee“ erlässt das Forstamt Langen als Untere Forstbehörde anhängende Allgemeinverfügung zum Vollzug des Hessischen Waldgesetzes gemäß § 16 Abs. 3 HWaldG.
Die Sperrung von in der Allgemeinverfügung sowie zugehöriger Karte näher bezeichneten Flächen erfolgt zum Zwecke des Schutzes der Waldbesucherinnen und Waldbesucher vor Gefahren für Leben und Gesundheit.