Aufgaben
Unsere Aufgaben sind im Hessischen Waldgesetz sowie in der Satzung für den Landesbetrieb definiert:
- die nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes unter erwerbswirtschaftlicher und gemeinwohlorientierter Zielsetzung
- das Erbringen von Dienstleistungen für den Körperschafts- und Privatwald sowie für weitere Kunden, Bürgerinnen und Bürger
- die Erfüllung hoheitlicher und sonstiger übertragener staatlicher Aufgaben
Besitzartenübergreifend betrachtet ist die Pflege und Bewirtschaftung der uns anvertrauten Wälder unsere Hauptaufgabe. Dabei haben wir die verschiedensten, teils konträren Ansprüche an den Wald kontinuierlich im Blick – und bringen sie auf einen möglichst guten gemeinsamen Nenner.
Den hessischen Staatswald mit ca. 342.000 ha sowie die übertragenen Liegenschaften des Landes bewirtschaften wir unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtung. Wir erhalten und verbessern das uns anvertraute, hohe Betriebsvermögen sowie die nicht bezifferbaren Werte im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Gesellschaft.