Förster und Waldbesitzer im Gespräch

Steuerliche Hinweise für Waldbesitzende

In bestimmten Situationen – insbesondere bei Kalamitätsnutzungen infolge von Sturm, Trockenheit oder Insektenbefall – können sich steuerliche Besonderheiten für Waldbesitzende ergeben.

Die steuerliche Behandlung von Waldschäden und Holznutzungen ist gesetzlich geregelt und erfolgt durch die Finanzverwaltung. Ob und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen in Betracht kommen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an eine steuerberatende Person.

Formulare und weiterführende Informationen

Für bestimmte steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit Kalamitätsnutzungen stehen folgende Formulare zur Verfügung:

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

Ansprechpartner:

Oliver Voigt
 Email

Schlagworte zum Thema