Die steuerliche Behandlung von Waldschäden und Holznutzungen ist gesetzlich geregelt und erfolgt durch die Finanzverwaltung. Ob und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen in Betracht kommen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an eine steuerberatende Person.
Formulare und weiterführende Informationen
Für bestimmte steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit Kalamitätsnutzungen stehen folgende Formulare zur Verfügung: