Eine uneigennützige und nicht auf persönliche Vorteile bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes.
Um dies sicherzustellen, hat der Landesbetrieb HessenForst Ansprechpersonen für Korruptionsprävention bestellt.
Zu deren Aufgaben gehören:
- Aufklärung, Beratung und Sensibilisierung der Beschäftigten
- Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung
- Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
- Anlassbezogene Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
- Meldestelle für Korruptionsverdachtsfälle
Sowohl die Bediensteten, als auch die Bürgerinnen und Bürger, können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechperson für Korruptionsprävention der jeweiligen Dienststelle wenden. Der Kontakt zur Ansprechperson kann per E-Mail oder schriftlich mittels „vertraulich“ gekennzeichnetem Brief aufgenommen werden, ggf. auch in einem vereinbarten persönlichen Gespräch in der Dienststelle.
Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität des Informierenden.
Dies gilt jedoch nicht gegenüber der Dienststellenleitung und gegenüber den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften), wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangt, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben insoweit unberührt.
Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention der Dienststellen des Landesbetriebs HessenForst sind ausschließlich für Vorgänge zuständig, die in den jeweiligen Dienststellen angefallen sind.