Windkraftanlage im Wald

Windenergie

Wir setzen die energiepolitischen Ziele der Landesregierung um und stellen geeignete Flächen, welche im jeweiligen Teilregionalplan Energie ausgewählt wurden, zur Windenergienutzung zur Verfügung.

Das Land Hessen beabsichtigt bis zum Jahr 2050 100 % des Energieverbrauchs für Strom und Wärme aus regenerativen Energien zu decken. Als eine treibende Kraft dient die Windenergie. Insgesamt sollen 2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen werden.

HessenForst setzt die energiepolitischen Ziele der Landesregierung um und stellt geeignete Flächen, welche im jeweiligen Teilregionalplan Energie ausgewählt wurden, zur Windenergienutzung zur Verfügung. Unsere örtlichen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen bringen wir für eine möglichst wald- und naturschutzgerechte, flächenschonende Standortplanung sowie für eine optimale Ausnutzung des Energiepotenzials mit ein. Ferner erfolgen Kompensationsmaßnahmen oft im Staatswald.

Zum Schutz von Natur und Landschaft stimmen wir die Planungen und Baumaßnahmen so ab, dass möglichst wenig Fläche beansprucht wird. In sensiblen Wäldern, wie etwa in Naturschutzgebieten wird generell von der Windenergienutzung abgesehen. Insbesondere dort, wo besonders schützenswerte Arten – wie zum Beispiel der Schwarzstorch – ihr Zuhause im Wald gefunden haben, arbeiten wir den Genehmigungsbehörden mit entsprechenden Informationen zu.

Regelverfahren für die Vergabe forstfiskalischer Windenergiestandorte ist die Ausbietung. In transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gewichten wir zur Zuschlagserteilung nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.

Windenergiestandort Hessen Unterlagen zum aktuellen Bieterverfahren Informationen zur Vergabe von Windenergiestandorten

Für die Planung und den Bau von Windenergieanlagen stellen wir geeignete Standorte zur Verfügung. Unsere Partner sind gleichermaßen regionale und kommunale Versorgungs- und Windenergieunternehmen sowie Bürgergenossenschaften und Kommunen.

Wir führen regelmäßig Bieterverfahren zur Vergabe der für Windenergie geeigneten Standorte im Staatswald durch. Die Wirtschaftlichkeit sowie Kriterien der regionalen und kommunalen Wertschöpfung erhalten bei der Auswahl der Angebote ein maßgebliches Gewicht. Die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Standortes werden ebenfalls besonders berücksichtigt. In einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gewichten wir diese Auswahlkriterien und erteilen danach den Zuschlag.

Auskünfte über die Windenergiestandorte im Staatswald erhalten Sie per E-Mail an Windenergie@forst.hessen.de oder über die angegebenen Kontaktdaten.
Wenn Sie gerne an einem unserer Ausbietungsverfahren teilnehmen möchten, würden wir uns freuen, Sie in unsere Interessentenliste aufnehmen zu dürfen. Dafür wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an uns.

Aktuell gibt es folgende Bieterverfahren:

  • Bieterverfahren für die Nutzung forstfiskalischer Grundstücke für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen am Standort „Quentel_Löbeland“

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