Das Land Hessen beabsichtigt bis zum Jahr 2050 100 % des Energieverbrauchs für Strom und Wärme aus regenerativen Energien zu decken. Als eine treibende Kraft dient die Windenergie. Insgesamt sollen 2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen werden.
HessenForst setzt die energiepolitischen Ziele der Landesregierung um und stellt geeignete Flächen, welche im jeweiligen Teilregionalplan Energie ausgewählt wurden, zur Windenergienutzung zur Verfügung. Unsere örtlichen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen bringen wir für eine möglichst wald- und naturschutzgerechte, flächenschonende Standortplanung sowie für eine optimale Ausnutzung des Energiepotenzials mit ein. Ferner erfolgen Kompensationsmaßnahmen oft im Staatswald.
Zum Schutz von Natur und Landschaft stimmen wir die Planungen und Baumaßnahmen so ab, dass möglichst wenig Fläche beansprucht wird. In sensiblen Wäldern, wie etwa in Naturschutzgebieten wird generell von der Windenergienutzung abgesehen. Insbesondere dort, wo besonders schützenswerte Arten – wie zum Beispiel der Schwarzstorch – ihr Zuhause im Wald gefunden haben, arbeiten wir den Genehmigungsbehörden mit entsprechenden Informationen zu.
Regelverfahren für die Vergabe forstfiskalischer Windenergiestandorte ist die Ausbietung. In transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gewichten wir zur Zuschlagserteilung nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.