Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind prioritär durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (§ 13 ff BNatSchG i.V.m. § 12 ff HeNatG). Darüber hinaus sind weitere einschlägige Rechtsvorschriften wie die FFH-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, das Baurecht (BauGB) sowie das Waldrecht (BWaldG und HWaldG) bei Eingriffen zu berücksichtigen.
Als größter Flächeneigentümer Hessens bieten wir Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in allen hessischen Naturräumen an. Neben der Bereitstellung von Ökopunkten sind auf 345.000 ha Staatswald eingriffsnah auch individuelle Maßnahmen umsetzbar.
Mit dem Ziel den Lebensraum Wald weiter aufzuwerten und insbesondere die Lebensbedingungen der an Alt- und Totholz gebundenen Arten weiter zu verbessern stammen unsere Ökopunkte vorrangig aus Flächenstilllegungen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erarbeiten auch unter Einbindung der Genehmigungsbehörden gemeinsam individuelle Lösungen.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- professionelle Beratung und Erarbeitung geeigneter Maßnahmenpakete
- Abstimmung mit Behörden, Überwachung von Fristen
- Bereitstellung von bereits anerkannten Ökopunkten
- Ersatzaufforstungen („all-inclusive-Paket“ oder Bereitstellung geeigneter Flächen)
- Langfristige Pflege und Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen
- Regelmäßiges Monitoring
Weiterführende Informationen
Kompensationsmaßnahmen | landwirtschaft.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster