Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben entlang von Straßen und an ausgewiesenen Plätzen wie Park-, Spiel- und Grillplätzen eine gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht. Unsere Försterinnen und Förster kontrollieren die angrenzenden Bäume regelmäßig und entfernen potenzielle Gefahren zur Sicherheit der Besucher.
Innerhalb des Waldes besteht für Waldbesitzende nach Bundeswaldgesetz (§14 BWaldG) keine Verkehrssicherungspflicht für sogenannte waldtypische Gefahren, die von lebenden oder toten Bäumen ausgehen. Hier gilt „Betreten auf eigene Gefahr.“ Daher sollten Waldbesuchende wachsam sein und bei Sturmgefahr den Wald meiden. Auch unter normalen Bedingungen gilt: gelegentlich nach oben schauen und den Pausenplatz nicht unter trockenen Ästen wählen.
Eine Sperrung von Waldwegen richten wir nur dort ein, wo es unbedingt notwendig ist, wie zum Beispiel bei Pflege- und Erntemaßnahmen oder bei Bewegungsjagden. Wir bitten daher alle Waldbesuchende, diese Absperrungen stets zu beachten.
Waldtypische Gefahren
Worauf muss ich bei einem Waldbesuch achten?
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