Natura2000 – Bewahren, was kostbar ist
Die EU hat 1992 ein Konzept entwickelt, um natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen in Europa grenzübergreifend zu erhalten. Die „Natura2000-Richtlinie“ bildet die Grundlage für das europaweite Netz aus Schutzgebieten.
Eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung haben hierbei die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, kurz FFH-Gebiete. Um diese wichtigen Lebensräume zu erhalten und weiter zu entwickeln, werden genaue Pflegemaßnahmen festgelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von HessenForst sind aufgrund ihrer örtlichen Kenntnisse und ihres Fachwissens maßgeblich an der Aufstellung und Umsetzung der Maßnahmenpläne beteiligt.
Für alle Natura2000-Arten – wie z.B. Wildkatze, Schwarzstorch oder Bechsteinfledermaus – gibt es Monitoring-Programme, die die Entwicklung der Populationen beobachten. Sind Arten gefährdet, erstellen wir Hilfsprogramme und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung bedrohter Arten. In Hessen gibt es 583 FFH-Gebiete und 60 Vogelschutzgebiete. Davon liegen ¾ der FFH-Gebiete und 60 % der VSG im Wald – Buchenwälder haben den größten Anteil an den Wald-FFH-Gebieten.