Die Fördermittel stammen aus Programmen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union und unterliegen jeweils spezifischen Voraussetzungen und Richtlinien.
HessenForst unterstützt Waldbesitzende dabei, geeignete Förderprogramme zu identifizieren, Fördervoraussetzungen einzuordnen und Maßnahmen förderkonform zu planen. Dazu zählt auch das Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das gezielt Maßnahmen zur Stabilisierung und Anpassung der Wälder an den Klimawandel fördert.
Im Rahmen unserer forstlichen Beratung informieren wir über aktuelle Förderangebote, erläutern Förderbedingungen und unterstützen bei der Vorbereitung und Antragstellung. Ziel ist es, Waldbesitzende bei einer nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und rechtssicheren Waldbewirtschaftung zu unterstützen.
Fördermaßnahmen können unter anderem dazu beitragen,
- die ökologische Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken,
- Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zu sichern,
- sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Forstwirtschaft zu verbessern.
Die fachliche Zuständigkeit für die forstliche Förderung liegt in Hessen zentral beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Förderabwicklung erfolgt landesweit nach einheitlichen Vorgaben.