Bitte beachten Sie die „Besonderen Bedingungen“ und die „AVZB HessenForst“.
Der Zuschlag wird grundsätzlich dem höchsten, über den prozentualen Anteil errechneten Durchschnittspreis gewährt. Die Zuschlagserteilung behält sich HessenForst vor.
Mit Gebotszuschlag gilt des Holz als erworben. Im Anschluss wird ein gesonderter Vertrag auf Forstamtsebene erstellt. Danach wird das Holz in einem genau definierten Lieferzeitraum eingeschlagen und die vereinbarten Teilmengen bereitgestellt, sollten diese nicht bereits schon eingeschlagen sein.
Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach RVWV Werksmaß oder dem von HessenForst ermittelten Waldmaß.
Die Besichtigung der Bestände während der Ausbietung ist nach Rücksprache mit dem Verkaufsforstamt generell möglich.
Bei Abrechnung über Werksmaß muss eine entsprechende Bürgschaft mit entsprechender Laufzeit und Höhe hinterlegt werden.