Das Auftragsvolumen in der Kultur- und Jungwuchspflege bleibt in den nächsten Jahren hoch. HessenForst hat deshalb ein neues, standardisiertes Vergabeverfahren für diese Leistungen entwickelt. Wie in der Holzernte und in der Pflanzung vergeben wir eine Rahmenvereinbarung an geeignete Unternehmen. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich digital durchgeführt. Für interessierte Unternehmen ist es ab Anfang April möglich, sich über die Abgabe eines digitalen Angebotes an der Poolbildung zu beteiligen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Arbeit im Zeitlohn möglich. Außerdem ist die Vergabe von mehrjährigen (Einzel-)Verträgen möglich. Eine vorgesehene Preisanpassungsklausel ermöglicht dann die Anpassung an die sich unter Umständen geänderten Kosten in den Folgejahren. Voraussetzung für die Auftragserteilung ist neben den Vergabe- und Vertragsunterlagen (u. a. VB-U), dass qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Als qualifiziertes Personal gelten:
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Forstwirt,
- Personen ohne vorgenannte Qualifikation, die an einem mindestens zweitägigen Zertifikatslehrgang „Kultur- und Jungwuchspflege“ inkl. entsprechender Abschlussprüfung erfolgreich teilgenommen haben.
- Personen ohne vorgenannte Qualifikation die über mindestens einjährige Erfahrung in Arbeiten der Kultur- und Jungwuchspflege verfügen