Schwarzwild

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Informationen und Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Landkreises Bergstraße (www.kreis-bergstrasse.de).

Bezüglich aktueller Informationen sowie FAQs verweisen wir auf die Seite des Landkreises Bergstrasse: https://www.kreis-bergstrasse.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster

Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten sich vor ihrem Waldbesuch hier informieren Amtliche Bekanntmachungen | Kreis Bergstrasse (kreis-bergstrasse.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Gemäß der „2. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 10.07.2024 – Gebietsfestlegung in der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone“ vom 10.07.2024 gilt für das gesamte Gebiet der infizierten Zone eine Leinenpflicht für Hunde und ein Verbot von Geocaching und anderen Formen der Schnitzeljagd.

Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet der in Ziffer I 1.1. bestimmten infizierten Zone zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt oder gekennzeichneten wurden.(…) Vom Wegegebot nicht betroffen sind Personen, die aus dienstlichen Gründen oder zur Jagdausübung nach Ziffer II 1.2.1 das Waldgebiet der infizierten Zone betreten müssen sowie Personen, die durch den jeweiligen Landkreis oder durch Land Hessen zur Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP oder damit in Zusammenhang stehenden Handlungen eingesetzt werden. Auch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und deren Beauftragte können das Waldgebiet zum Zwecke der notwendigen Bewirtschaftung ihres Waldgrundstücks abseits der in Ziffer II 1.1.6. genannten Wege betreten.“

Wir vom Forstamt Lampertheim danken für Ihr Verständnis.

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