Neues Portal im Internet ermöglicht einfachen und übersichtlichen Brennholzerwerb
Seit Ende letzten Jahres wird gerücktes Brennholz aus dem hessischen Staatswald im Forstamt Burghaun für die laufende Saison mithilfe eines neuen Verkaufsverfahrens veräußert. Die Abwicklung über das „Brennholzportal“ auf der Internetseite von HessenForst löst das bisherige Prozedere der Bestellung bei der zuständigen Revierleitung ab und gilt hessenweit.
Über das Portal kann an den Waldweg gerücktes und gepoltertes Rundholz bezogen werden. Unterschieden wird dabei zwischen vorrätigen Lagermengen, die sofort gekauft werden können und noch nicht eingeschlagenem Brennholz, das vorbestellt werden muss.
Unbearbeitetes Kronenholz (auch bekannt als Schlagabraum) wird ab mitte November – Anfang Dezember im BrennholzPortal eingestellt.
Hier ist ein anekannter Sachkundenachweis im sicheren Umgang mit der Motorsäge zwingend notwendig.
Im Angebot befindet sich Laubholz, wie etwa Buche, Eiche, Ahorn und Hainbuche, aber auch Nadelholz. Die Mindestmenge pro Revier und Bestellung beläuft sich auf 5 Festmeter, in 5er Schritten kann bis auf maximal 10 Festmeter erhöht werden. Zu beachten ist, dass die tatsächlich bereitgestellte Holzmenge von der bestellten Menge leicht abweichen wird.
Vom Portal in den Wald
Interessierte Brennholzkäufer*innen wählen zunächst ihr Forstamt und das gewünschte Lieferrevier aus. Sie müssen sich danach für eines der angebotenen Sortimente mit einer Wunschmenge entscheiden und ihre Kontaktdaten eingeben.
Nach erfolgter Buchungsanfrage gibt es eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 7 Tage, ob das angefragte Sortiment im Revier vorrätig ist oder erst noch eingeschlagen werden muss. Vorhandene Sortimente werden den Anfragenden direkt angeboten, die nun wiederum entscheiden können, ob sie das Sortiment tatsächlich kaufen möchten. Ist dies der Fall, erhält man nach Überweisung des Rechnungsbetrages den erforderlichen Abfuhrschein und kann dann das Brennholz bearbeiten und/ oder abfahren.
Arbeiten mit der Motorsäge
Wichtig für die Aufarbeitung des Rundholzes ist der Nachweis eines Motorsägenscheins, welcher online hochgeladen wird. Die Nachweispflicht entfällt, entscheiden sich Käufer*innen, das gerückte Brennholz lediglich abzutransportieren und zu Hause aufzuarbeiten.
Ist ein Holzkauf von Kommunal- oder Privatwaldbesitzer*innen erwünscht, sind entsprechende Anfragen an diese selbst oder an die neu gegründete Holzvermarktungsorganisation FWV Osthessen zu richten. Über die FWV kann an den Waldweg gerücktes Rundholz bezogen werden. Um Kronenholz zu erhalten, müssen die Waldeigentümer*innen direkt kontaktiert werden.