Gemischte Waldverjüngung im Forstamt Rotenburg

Rotwildjagd im Fokus der Öffentlichkeit – Forstamt reagiert auf Kritik

Der Rotwildabschuss im Rahmen der diesjährigen Bewegungsjagden des Forstamtes Rotenburg hat zuweilen Kritik ausgelöst. Das Forstamt weist die Vorwürfe zurück und klärt über die Hintergründe auf.

Mit mehr als 3.000 ha Freiflächen, die es zeitnah wiederzubewalden gilt, sieht sich das Forstamt Rotenburg vor einer besonderen Herausforderung in der Region. Der gesellschaftliche Auftrag für HessenForst besteht darin, stabile Mischbestände zu etablieren und damit die Grundlage für eine robuste nächste Waldgeneration zu legen. Die hohen Rotwildbestände gefährden jedoch die klimaangepasste und baumartenreiche Wiederbewaldung durch übermäßigen Verbiss und das Schälen der Baumrinde.

In der Vergangenheit wurden im Forstamt sowohl durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaften, als auch durch die Forstbetriebsplanung und interne Audits wiederholt deutlich überhöhte Rotwildbestände festgestellt und infolgedessen ihre Anpassung durch eine Steigerung des Abschusses gefordert. Im laufenden Jahr hat man sich im Forstamt mit hohem Engagement der Anpassung der Wildbestände gewidmet und damit zuletzt Kritik in Teilen der lokalen Jäger- und Bürgerschaft hervorgerufen.

Das Forstamt Rotenburg betont, stets innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der behördlich angeordneten Abschussplanung sowie auf Grundlage des betrieblichen Auftrages zu handeln, auch wenn bei den herbstlichen Bewegungsjagden im Vergleich zu den Vorjahren mehr Rotwild erlegt wurde. Um das jagdliche Vorgehen möglichst transparent zu gestalten, wurden in kurzen Abständen die zuständigen Behörden und Partner in den Hegegemeinschaften über die aktuellen Entwicklungen informiert, damit die weitere Bejagung im Saisonverlauf von gemeinsam getroffenen Entscheidungen gestützt werden kann.

Darüber hinaus warnt das Forstamt vor kursierenden Falschinformationen. So ist z. B. die ungeprüft verbreitete Behauptung, ein Forstbeamter habe 11 Tiere Rotwild erlegt, schlicht falsch. „Die Jagd erfolgt mit den höchsten Ansprüchen an ein professionelles und tierschutzgerechtes Wildtiermanagement. Der im Bundesjagdgesetz verankerte Muttertierschutz findet dabei besondere Beachtung.“, so Forstamtsleiter Steffen Wildmann. Das Forstamt stellt klar, dass jedes bekanntwerdende Fehlverhalten konsequent verfolgt, geahndet und dokumentiert wird.

Trotzdem sei man weiterhin bestrebt, die ökologische Balance zwischen Wald und Wild zu wahren. Das Rotwildmanagement des Forstamtes basiere auf aktuellen wildbiologischen Erkenntnissen und habe neben der Entwicklung eines klimastabilen Mischwaldes auch den Erhalt gesunder Wildbestände zum Ziel. Dies werde nicht nur durch eine Erhöhung der Abschüsse, sondern auch über eine jagdliche Zonierung verfolgt. Mit der Ausweisung von Zonen für Schwerpunktbejagung, Intervalljagdzonen und Ruhezonen möchte man sowohl den waldbaulichen Erfordernissen als auch dem besonderen Ruhebedürfnis des Rotwildes nachkommen. Bewegungsjagden nehmen im Rahmen dieses Jagdkonzeptes eine zentrale Rolle ein, indem sie mit einer vergleichsweise kurzen Störung des Wildes einen großen Beitrag zur Abschusserfüllung leisten.

Hintergrundinformation:

Der getätigte Rotwildabschuss des Forstamtes Rotenburg bewegt sich voll im Rahmen der hegegemeinschaftsweise festgelegten Abschusspläne für die Rotwildgebiete. Für diese Form der Abschussplanung hat man sich beispielsweise in der Hegegemeinschaft Knüll gezielt entschieden, weil das Rotwild eine sehr großräumige Lebensweise hat und dadurch in Vergangenheit das Ziel der Gesamtabschusserfüllung auf Rotwildgebietsebene oft nicht erreicht werden konnte. Reviere, die Ihren Abschuss bereits erfüllt hatten, konnten trotz vorhandener hoher Rotwildbestände nicht weiter jagen, während andere Jagdbezirke ihre Abschusspläne nicht erfüllen konnten, weil das Rotwild zur Jagdzeit nicht anwesend war.

Mit der Rotwildstrecke am 06.12.2023 in der Revierförsterei Sterkelshausen wurde genau dieses Ziel erreicht und ein Beitrag zur Gesamtabschusserfüllung auf Ebene der Hegegemeinschaft geleistet. Die anderen Jagdbezirke sind in der Rotwildbejagung damit keinesfalls eingeschränkt, da der Rotwildabschuss erst zu 83% erfüllt ist und damit noch 95 Tiere bis Ende Januar erlegt werden müssen. 

Denn § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes sieht vor, dass Abschusspläne für Schalenwild zu erfüllen sind.

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