Das Frühjahr beginnt und überall beginnt neues Leben. Das erfordert große Rücksicht beim Naturbesuch. Dabei sind Naturschutzgebiete nochmal sensibler als andere Bereiche. „Naturschutzgebiete sind Hotspots der Artenvielfalt“, erklärt Naturschutzförster Claus Keller vom Forstamt Hanau-Wolfgang den Sinn der Schutzgebiete. „Das Hauptaugenmerk in jedem Gebiet liegt auf den seltenen Tier- und Pflanzenarten.“ Woher weiß aber jetzt der Naturliebhaber oder der Erholungssuchende, was man darf und was nicht? „Das ist alles in der Schutzgebietsverordnung geregelt,“ weiß der engagierte Naturschutzexperte, der für die Pflege der Gebiete im westlichen Main-Kinzig-Kreis zuständig ist.
Grundsätzlich ist in Naturschutzgebieten alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. „Leider nimmt sich nicht jeder Naturgenießer diesen Merksatz zu Herzen“ bedauert Keller. Es kommt immer wieder vor, dass Besucher Wege verlassen, Hunde frei laufen oder in den Gewässern baden lassen. Und das regelmäßig in Unkenntnis der dort brütenden Tierarten. Gerade der Hund wird von vielen Tieren als Bedrohung wahrgenommen. „Die Sensibilität der Gebiete wird unterschätzt“. Letztes Jahr hat Keller beispielsweise einen älteren Herrn beim illegalen Keschern in Amphibiengewässern im Schutzgebiet angetroffen. „Besonders frustriert bin ich, wenn keine Einsicht auf meine Hinweise erfolgt.“ Denn mit viel Herzblut setzt der Forstmann in den 25 Naturschutzgebieten in seinem Zuständigkeitsbereich eine Vielzahl von Maßnahmen um, die der seltenen Pflanzen- und Tierwelt in den Schutzgebieten zugute kommt. „Insgesamt würde ich mir von allen Naturnutzern mehr Selbstverantwortung wünschen, um einen einfachen Beitrag zum Artenschutz zu leisten“.
Grundsätzlich sind alle Grenzen der Naturschutzgebiete mit dem bekannten dreieckigen Schild mit grüner Umrandung markiert. Hinzu kommen Hinweisschilder mit Piktogrammen, die allen Naturliebhabern die Gepflogenheiten im Naturschutzgebiet aufzeigen.
Hintergrund:
Im März beginnt die gesetzliche Brut- und Setzzeit. Das setzt einen besonders verantwortungsvollen Umgang vom Menschen mit der Natur voraus. Die Regeln in Naturschutzgebieten sind schärfer als in den übrigen Naturbereichen. So existiert ein generelles Wegegebot. Hunde sind konsequent an die Leine zu nehmen. Egal ob Junghase, Rehkitz, Rebhuhn oder Froschlurch: Alle Tiere werden durch menschliche Störung in Ihrer Brut- und Aufzucht gestört. Das Wegegebot und die Leinenpflicht gilt in sämtlichen Naturschutzgebieten ganzjährig. Trampelpfade in Schutzgebieten sind keine offiziellen Wege, weshalb der potenzielle Nutzer gegen die Verordnung verstößt.
Das Forstamt Hanau-Wolfgang ist auch personell für die Einhaltung der Regeln ausgestattet. Die amtliche Naturschutzwacht observiert regelmäßig die Schutzgebiete und wird bei Regelverstößen aufklärend tätig, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall drohen auch Geldbußen.