Luftbild eines Waldes und Sees, auf dem rote Linien einen Sperrbereich zeigen.

Waldsperrung während der Festivals „Sound of the Forest“ und „Circle of Leaves“ 2026, Marbachstausee

Sperrung der unmittelbar an das Festivalgelände angrenzenden Wälder zum Schutz vor Waldbränden nach § 16 Abs. 3 Pkt. 2 Hess. Waldgesetz (HWaldG) vom 30.07. bis 02.08. 2026 und 07.08. bis 09.08. 2026

Information und Einschätzung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vom 29.07.2026 zur aktuellen Waldbrandsituation in Hessen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Marbachstausee und auf dem angrenzenden Campingplatz im „Meisengrund“ findet in diesem Jahr wieder das Festival „Sound of the Forest“ vom 30.07. bis einschließlich 02.08.2026 und anschließend vom 07.08. bis einschließlich 09.08.2026 das Festival „Circle of Leaves“ statt.
 

Aufgrund der aktuell sehr hohen Temperaturen verbunden mit dem Ausbleiben von ergiebigen Niederschlägen wird die örtliche Waldbrandgefahr als sehr hoch eingestuft. Eine entscheidende Änderung der Witterung mit Niederschlägen ist für den Odenwald nicht in Sicht.

 

Anordnung
Auf der Grundlage des § 16 Abs. 3.Pkt. 2 HWaldG – Schutz der Wälder vor Waldbränden in Verbindung mit dem Schreiben des HMLU vom 29.07.2026 sowie aufgrund der unmittelbaren Nähe des Festivalgeländes am Wald mit der hierdurch erhöhten Gefährdungslage, ordne ich hiermit an, Teilflächen des Waldes der Gräflich Erbach-Fürstenauischen Forstverwaltung sowie des Staatswaldes entlang der südlich des Marbachstausees verlaufenden Wege

für das allgemeine Betreten zu sperren.

 

Das Betretungsverbot gilt für den Zeitraum vom 30.07. bis einschließlich 02.08.2026 und vom 07.08. bis einschließlich 09.08.2026 für die im Folgenden benannten Waldteilflächen:
 

  1. Eine Teilfläche des gräflichen Waldes in der Gemarkung Etzean, Flur 8, Flurstücke Nr. 4/0, 10/00, 11/0, 14/0. 
    Die Sperrung erfolgt südlich und östlich entlang des gräflichen Waldweges Flurstück Nr. 11/0 und 14/0 sowie entlang der Waldrandseite des Waldflurstücks 10/0 
       
  2. Teilflächen des Staatswaldes Gemarkung Hetzbach, Flur 6, Flurstücke 91/0, 89/4, 145/0,149/0, 150/0, 151/0 südlich des Weges (Gemarkung Hetzbach, Flur 6, Flurstücke 148/0 und 144/0), von der Staumauer kommend entlang der Südgrenze des vorbenannten Weges auf der Waldrandseite bis zur südöstlichen Wegekreuzung. 
    Ab dieser Wegekreuzung erfolgt die Sperrung beidseitig des Weges auf einer Länge von 180 Metern.

Der Verlauf der Sperrung ist in der beigefügten Karte in Rot dargestellt und vor Ort durch entsprechende Beschilderung im Abstand von ca. 50 Metern entlang des Wegeverlaufs auf der Waldrandseite erkennbar.

Die Schilder sind mit dem folgenden Text versehen:

„Gesperrt"
Der Wald ist wegen hoher Waldbrandgefahr für das allgemeine Betreten gesperrt.
Die Sperrung gilt für den Zeitraum ab dem 30.07. bis einschl. 02.08.202 und ab dem 07.08. bis einschl. 09.08.2026                                                     

HessenForst Forstamt Beerfelden, Tel: 06068 9311 0
Email: ForstamtBeerfelden@forst.hessen.de
www.hessen-forst.de/kontakt/forstamt-beerfelden

Diese Anordnung erfolgt im Benehmen mit der Gräflich Erbach-Fürstenauischen Forstverwaltung vom 15.06.2026 nach § 16 Abs. 3 HWaldG.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Kranhold

(Bereichsleitung Dienstleistung/Hoheit)

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