Waschbär

Hinweise zum Umgang mit Wildunfällen und Waschbären

Nachfolgend finden Sie aus gegebenem Anlass wichtige Informationen zum Umgang mit Wildunfällen und Waschbären.

Wildunfälle und Wildunfallbescheinigungen

Kommt es zu einem Wildunfall, wenden Sie sich bitte an die Polizei des Kreis Bergstraße. Dies gilt insbesondere, wenn ein Wildtier angefahren oder verletzt wurde oder nach dem Zusammenstoß flüchtet.

Benötigen Sie im Anschluss an einen Wildunfall eine Wildunfallbescheinigung, beispielsweise zur Vorlage bei Ihrer Kfz-Versicherung, ist ebenfalls die Polizei des Kreises Bergstraße Ihr Ansprechpartner. Bitte informieren Sie sich dort über das weitere Vorgehen und die erforderlichen Angaben beziehungsweise Nachweise zur Ausstellung der Bescheinigung.

Waschbär

Bei Fragen, Anliegen oder Problemen im Zusammenhang mit Waschbären wenden Sie sich bitte an die Untere Jagdbehörde des Kreis Bergstraße. Diese ist die zuständige Anlaufstelle für Auskünfte zum Umgang mit Waschbären sowie zu den geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen.

Bitte beachten Sie

Um eine sachgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle:

Wildunfälle und Wildunfallbescheinigungen: Polizei des Kreis Bergstraße.

Fragen rund um Waschbären: Untere Jagdbehörde des Kreis Bergstraße.

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