Ein Hochsitz auf einer Waldlichtung. Im Vordergrund Bäume und unten der Spruch "Der Wald braucht dich!"

Jagdverpachtung

Ausschreibungen von Jagdverpachtungen zum 01.04.2027

Das Forstamt Weilrod verpachtet zum 01. April 2027 für die Dauer von 10 Jahren die nachstehend genannten forstfiskalischen Eigenjagdbezirke als Hochwildrevier:

Staatlicher Eigenjagdbezirk Merzhausen II: 

Das Revier liegt in der Nähe der Stadt Usingen im Taunus (61250) und umfasst eine Größe von 136,60 ha, davon sind 136,10 ha Wald.

Staatlicher Eigenjagdbezirk Womberg:

Das Revier liegt im Einzugsbereich der Gemeinde Weilrod (61276) und hat eine Gesamtfläche von 131,12 ha, davon sind 126,00 ha Wald.

Untere Forstbehörde/Forstliche Zuständigkeit: HessenForst/Forstamt Weilrod
Zuständige Untere Jagdbehörde: Landratsamt des Hochtaunuskreises  

Die für eine Teilnahme an den Pachtverfahren notwenigen Revier- und Ausschreibungsunterlagen können je Jagdbezirk gegen Überweisung einer Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € bis zum 25.01.2027 bei HessenForst, Forstamt Weilrod, ausschließlich per E-Mail unter ForstamtWeilrod@Forst.Hessen.de, angefordert werden.                                            

Persönliche Abholungen der Unterlagen sind nicht möglich!

Pachtgebote sind bis spätestens zum 01.02.2027 (12:00 Uhr mittags) im Geschäftszimmer des Forstamtes Weilrod, Schloss Neuweilnau, in 61276 Weilrod, postalisch oder durch eine persönliche Abgabe einzureichen.           
                                       
Später erfolgte oder digital vorgelegte Posteingänge finden keine Berücksichtigung.

Mit einem Gebot ist die Pachtfähigkeit gem. § 11 Abs. 5 BJG schriftlich nachzuweisen sowie ein aussagekräftiges schriftliches Jagdkonzept seitens des Bieters vorzulegen.  

Der Verpächter behält sich ausdrücklich die Zuschlagserteilung vor. Er ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zu einer Erteilung des Zuschlages verpflichtet.
Darüber hinaus kann HessenForst das Verpachtungsverfahren jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden.    

Für die Pachtinteressenten besteht die Möglichkeit, die beiden Jagdbezirke zu besichtigen. Die hierfür vorgesehenen Termine mit den zuständigen Revierleitern sind beim Forstamt zu erfragen.

Rückfragen können gerne an das Hess. Forstamt Weilrod, unter 06083-9132-0 oder per E-Mail gerichtet werden.
 

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