HessenForst
Felder mit einem sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
(nur als Familienangehöriger/e oder Helfer/in ausfüllen)
bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten & Gartenbau (SVLFG)
Bitte geben Sie ihre LSV-Nummer an.
LSV-Nr. hat eine feste Ziffernanzahl von „08“ + 8 Ziffern
Bitte geben Sie die Unternehmens-Nr./ID an.
Die Unternehmens-Nr./ID hat 12 Ziffern + „00“ + 1 Ziffer = 15 Ziffern
Hinweis: Die Angabe der Mitgliedsnummer ist unbedingt erforderlich!
Hinweis: Von HessenForst betreute (mind. Richtsatz 1; bis 5 ha kostenfrei! Ggf. Sammelvertrag bei FBG oder Waldgesellschaft) Waldbesitzer/innen sowie deren mithelfende Familienangehörige wird eine Gebühr von 30,- € / Tag erhoben, wenn für diese Versicherungsschutz bei der SVLFG besteht. Für Waldbesitzende mit bestehendem Versicherungsschutz bei der SVLFG jedoch ohne Betreuungsvertrag bei HessenForst beträgt die Gebühr 50,- € / Tag. Für alle anderen Teilnehmer/innen beträgt die Gebühr 140,- € / Tag. Dieser Betrag ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten und wird nicht erstattet, wenn der/die Teilnehmer/in unentschuldigt dem Lehrgang fern bleibt oder nur an einem der Lehrgangstage erscheint.
Es gelten die AGB zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen des Landesbetriebes HessenForst in der Fassung vom 01.01.2014.
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