Bestimmung des Brusthöhendurchmessers am Baum

Was ist mein Wald wert?

Seit mehr als 50 Jahren verfügt HessenForst über bundesweit anerkannte Waldbewertungsexperten. Eine unabhängige Wertermittlung ist für uns selbstverständlich – Sie können sicher sein, dass wir Ihre Anfragen und Aufträge vertraulich behandeln. Referenzadressen und eine Liste unserer Publikationen können Sie gerne bei uns anfordern.

Die Anlässe für Waldbewertungen sind vielfältig: z.B. Waldverkäufe oder Waldankäufe, Entschädigungs- und Schadensersatzforderungen, Bilanzwertermittlungen oder im Rahmen einer forstlichen Unternehmensbewertung. Dabei geht es oft um hohe Geldbeträge. Nutzen Sie daher für die Wertermittlung, Beratung und Mediation unsere fachkompetente Unterstützung. 

Typischerweise erstellen wir forstliche Wertgutachten bei folgenden Bewertungsanliegen

  • Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB bei An- und Verkaufsvorhaben von Waldgrundstücken sowie bei Erbauseinandersetzungen
  • Bewertung in Entschädigungsfällen (z.B. Bau von Verkehrsanlagen, forstliche Nutzungsbeschränkungen durch Naturschutzauflagen)
  • Bewertung in Schadensersatzfällen (z.B. Waldbrand, Wildschäden, Grundwasserabsenkung, Zerstörung oder Beschädigung von Einzelbäumen)
  • Bewertung in Flurbereinigungsverfahren
  • Bewertung des Waldvermögens und Erstellung von Ertragsprognosen (z.B. im Rahmen der Bilanzerstellung, für Unternehmensbewertungen, zur Pachtwertermittlung)

Darüber hinaus entwickeln wir neue Verfahren und Techniken zur Waldbewertung und bieten Schulungen zu Themen der Waldbewertung und Forstökonomie bieten.

Kontakt
Constanze von Thuemmler
Tel: 0641/4991-244
E-Mail: Waldbewertung@forst.hessen.de

Die Materialien zur Waldbewertung werden Ihnen nach der Bestellung digital per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Schlagworte zum Thema