Aufarbeitung einer Buchenkrone

Motorsägenlehrgang für liegendes Holz Modul A1

Termine

  • Mittwoch der 25.09.2024
  • Donnertsag der 10.10.2024
  • Donnerstag der 14.11.2024

Dauer: jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ablauf: Theorie im Forstamt Wetzlar, Praxis im Anschluss in den umliegenden Wäldern

Zielgruppe: Privatwaldbesitzer, Selbstwerber und andere Nutzer die Grundlagenkentnisse für Motorsägenarbeit benötigen

Kursziel
Die Teilnehmer haben grundlegende Kentnisse zu Funktionsweise und Einsatz der Motorsäge, Gefährdungen und Prävention. Die Teilnehmer können gefälltes Holz unter Normalbedingungen sicher und zweckmäßig aufarbeiten.

Teilnehmerzahl: max. 18 Personen

Kosten: 180,00 € incl. MwSt.

Die Lehrgangsteilnehmer erhalten Lerhgangsunterlagen sowie Teilnahmeurkunden

Anmeldung zum Motorsägenlehrgang:
E-Mail: ForstamtWetzlar@forst.hessen.de 
Telefon: 06441-67901-0

Mit den Angaben:
Nachname - Vorname - Straße - PLZ - Ort - Geburstdatum - Telefon - E-Mail - Motorsägenlehrgang - Lehrgangstermin

 

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmevorrausetzung
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Während der Arbeit mit der Motorsäge haben die Teilnehmer die vollständige persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
Persönliche Schutzausrüstung und Motorsäge müssen den jeweils gültigen UVV Forsten entsprechen und sind vom Teilnehmer zu stellen.

Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldung eine schriftliche Bestätigung.

Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat den Lehrgang innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen.

Rücktritt und Kündigung
10 Tage vor Beginn der Veranstaltung - maßgebend ist der Eingang der Kündigung beim Forstamt - kann der Teilnehmer von der Anmeldung zurücktreten.

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ist die Nennung eines Ersatztermins nicht möglich, werden bei fristgerechtem Rücktritt 50 % der Lahrgangsentgelte zurückerstattet.

Teilnehmer, die zu den Veranstaltungen nicht oder nur zeitweise erscheinen, sowie bei nicht rechtzeitig erfolgter Abmeldung, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeldes verpflichtet.

Absage von Lehrveranstaltungen
Das Forstamt hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. 

Wechsel der Dozenten un des Unterrichtsorts
Ein Wechsel der Dozenten oder des Unterrichtsorts berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeldes.

Haftung
Die Haftung des Landesbetriebs HessenFrst sowie seiner Bediensteten oder Beauftragten wird ausgeschlossen, soweit diese nicht schuldhaft handeln.

 

 

 

Schlagworte zum Thema