Logo des Forstgutsbezirk Reinhardswald mit einer Eiche und einem Wappen, dass Eichenlaub und den Hessenlöwen beinhaltet.

Widmung

gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06. 2023 (GVBL. S. 426, 430)

Widmungsverfügung

Der Forstgutsbezirk Reinhardswald widmet hiermit gemäß § 4 HStrG in der jeweils gültigen Fassung die

Reinhardswaldstraße-Süd

vom Abzweig der L 3229 bis zur Grenze der Gemarkung Sababurg dem öffentlichen Verkehr.

Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs 1, Nr. 3 HStrG als Gemeindestraße.

Betroffene Flurstücke sind:

GemeindeGemarkungFlurFlurstückLänge in lfm
Forstgutsbezirk ReinhardswaldOberförsterei Hombressen279/0590
wie vorOberförsterei. Veckerhagen721/0724
wie vorOberförsterei. Veckerhagen523/02.506
wie vorOberförsterei. Veckerhagen424/02.448
wie vorOberförsterei. Veckerhagen31/0373
wie vorOberförsterei. Veckerhagen335/0478
wie vorOberförsterei. Veckerhagen333/1470
wie vorOberförsterei. Veckerhagen325/176
Summe: Länge in lfm7.665

Der Straßenverlauf ist in der folgenden Übersichtskarte farblich dunkelblau markiert dargestellt.

Detailkarten mit der Widmungsverfügung sind auf der Homepage www.hessen-forst.de/unsere-39-forstaemter/forstamt-reinhardshagenÖffnet sich in einem neuen Fenster des Forstamtes Reinhardshagen einsehbar.

Karte mit Darstellungen
Karte 1
Karte 2
Karte 3
Karte 4

Die Straßengrundstücke befinden sich sämtlich im Eigentum des Landes Hessen – Forstverwaltung.

Baulastträger ist der Forstgutsbezirk Reinhardswald.

Die Straße ist zugelassen für den öffentlichen Verkehr bis 7,5t, land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie Kraftomnibusse.

Die Widmungsverfügung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Forstgutsbezirk Reinhardswald, Obere Kasseler Str. 27, 34359 Reinhardshagen einzulegen.

 

Reinhardshagen, den 29.06.2026

Gez. Holger Pflüger-Grone

(Vorsteher des Forstgutsbezirks Reinhardswald)

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