Förster und Waldbesitzer im Gespräch

Sie möchten Ihren Wald betreuen lassen?

Als Landesbetrieb sind wir auf das Führen von Forstbetrieben in Hessen spezialisiert. Wir greifen zurück auf langjährige Erfahrungen und intensive Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten.

Von der Auszeichnung über die Organisation der Holzernte bis hin zur Rohholzbereitstellung bieten wir Waldbesitzenden alle Leistungen aus einer Hand. Für die eigenständige Holzvermarktung stellen wir für Sie oder die von Ihnen beauftragte Holzvermarktungsorganisation alle notwendigen Unterlagen bereit und sind als Ansprechpartner stets vor Ort für Sie erreichbar. Unsere kontinuierliche Präsenz, insbesondere in Krisenzeiten wie bei Sturmschäden, Trockenheit oder Insektenbefall, wird von unseren langjährigen Partnern sehr geschätzt. 

Wir vermitteln leistungsfähige Unternehmen für Holzernte, Rückung und Pflanzung und stellen sicher, dass alle Maßnahmen in Ihrem Wald durchdacht und nach erprobten Standards umgesetzt werden. Eine intensive Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt unterstützt unsere Arbeit. Wir setzen Ihre Ziele konsequent um und achten auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Zertifizierungsstandards (PEFC, FSC, etc.).

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit informieren wir Sie selbstverständlich auch über Möglichkeiten einer finanziellen Förderung von Maßnahmen im Wald und unterstützen Sie bei der Beantragung. Sprechen Sie uns auch hierzu gerne an!

Forstliche Förderung – Qualifizierte Beratung von unseren Spezialisten

Auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien des Bundes und der EU beraten wir Waldbesitzende über die finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Privat- oder Kommunalwaldes. Ziel ist die Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes. Zum einen soll die ökologische Stabilität gesichert, zum anderen die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessert werden.

Forstbetriebsplanung als Grundlage für planmäßige und nachhaltige Forstwirtschaft

In Hessen sind Waldbesitzende mit einer Betriebsfläche ab 100 ha verpflichtet, ihre forstlichen Ziele in Betriebsplänen festzulegen. Gerne erstellen wir für Ihren Kommunal- oder Privatwald eine Forstbetriebsplanung, welche auf langjähriger Praxiserfahrung basiert und individuell auf Ihre Zielsetzungen abgestimmt ist. Am Ende unserer Arbeit erhalten Sie ein genehmigungsfähiges Planungswerk, das die erforderlichen Maßnahmen für Ihren Wald in den nächsten 10 Jahren beschreibt.

Die Forstbetriebsplanung betrachtet nicht nur die Nachhaltigkeit der Holznutzung, sondern unterzieht die gesamten „Wohlfahrtswirkungen“ des Waldes einer Analyse und erarbeitet entsprechende Handlungsvorgaben für die einzelnen Bereiche, wie z.B. den Klima-, den Wasser- und den Naturschutz sowie die Erholungsfunktion.

Für nähere Informationen zu Leistungsumfang und Kosten unserer Forstbetriebsplanung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr zuständiges Forstamt oder direkt an die Landesbetriebsleitung von HessenForst.

Steuererleichterung für Waldbesitzende

Für Waldbesitzende besteht die Möglichkeit, dass Kalamitätsnutzungen unter Umständen auch steuerlich berücksichtigt werden. Sprechen Sie hierzu Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater an. Formulare zur Beantragung finden Sie hier:

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

Ansprechpartner:

Oliver Voigt
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