Wir schützen die Artenvielfalt und damit auch unser Leben und unsere Zukunft. Denn das weltweite Artensterben gefährdet das Leben, wie wir es kennen. Es gilt neben der Klimakrise als die größte Bedrohung für die Menschheit. Mit der neuen Naturschutzleitlinie (NLL) ergreifen wir im hessischen Staatswald vielfältige Maßnahmen, um dem Verlust der Biodiversität entgegenzuwirken. Anknüpfend an die bisherige Leitlinie von 2011 wurden die bewährten Module weiterentwickelt und neue hinzugefügt, um die inzwischen durch die Trockenheit gezeichneten Wälder zu stabilisieren und für die gefährdeten Arten Lebensräume zu erhalten oder neue zu schaffen.
Habitatbäume als Schlüssel der Artenvielfalt
Ein Kernstück der neuen Naturschutzleitlinie sind die Habitatbäume. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es für die Artenvielfalt ist, im bewirtschafteten Wald Elemente der Alters- und Zerfallsphasen zu erhalten. Habitatbäume bieten zahlreichen Arten – von horstbrütenden Großvögeln und höhlenbewohnenden Vögeln über Fledermäuse bis hin zu höhlenbewohnenden Insekten – wertvolle Lebensräume. In älteren Laubwäldern erhalten wir deshalb 10 Habitatbäume je Hektar, in Natura 2000-Gebieten sind es sogar 15.
Lokale Naturschutzkonzepte und Naturschutzkodex
Neu ist der Auftrag für alle Forstämter ein lokales Naturschutzkonzept zu erstellen. Die bereits bestehenden Schutzgebiete, Artenschutzmaßnahmen und Renaturierungsprojekte sollen darin zu einem flächendeckenden Konzept zusammengefasst werden, welches die naturräumlichen Besonderheiten vor Ort besonders berücksichtigt. Gemeinsam mit einer verbindlichen Priorisierung und Umsetzungsplanung versprechen wir uns davon einen deutlichen Schub für die Biodiversität und eine verbesserte Qualität des Naturschutzes im Wald insgesamt.
Der Naturschutzkodex legt fest, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Entscheidungen und Maßnahmen im Wald stets die Auswirkungen auf den Naturschutz berücksichtigen.
Schutz seltener Arten stärken
Der Wald ist Lebensraum für viele seltene Arten, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Darunter sind Vogelarten und Waldfledermäuse, die besonders hohe Ansprüche an die Höhlen- und Nischenausstattung des Waldes stellen. Auch an dieser Stelle wird der Artenschutz in der neuen NLL durch eine Optimierung bestehender Regelungen gestärkt. Dazu gehören die Sicherung der Brut- und Setzzeit durch verkürzte Holzerntezeiträume, die Ausweisung von Horstschutzzonen für Großvögel wie den Schwarzstorch sowie spezifisch angepasste Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten.
Wasserrückhalt für den Wald der Zukunft
Vor dem Hintergrund der Klimakrise wird für die Wälder die Verfügbarkeit von Wasser entscheidend sein. Das Thema Wasserrückhalt im Wald ist daher neu in die NLL aufgenommen worden. Viele der enthaltenen Maßnahmen zielen darauf ab, Wasser im Wald möglichst lange zurückzuhalten: Feuchtwälder und Waldmoore sollen als wertvolle Kohlenstoffsenken revitalisiert werden. Besonderen Schutz erfahren als hochsensible Lebensräume Quellen, für die der Landesbetrieb HessenForst eine besondere Verantwortung übernimmt. Die Anlage und der Erhalt von Tümpeln und wasserführenden Gräben unterstützt Amphibien wie Feuersalamander und Gelbbauchunke.
Neben den hier genannten Beispielen sind viele weitere Instrumente zur Stärkung der Biodiversität in der neuen NLL enthalten. Damit nehmen wir in Anspruch, bundesweit ein Vorreiter im Waldnaturschutz zu sein.