Hubschrauber beim Verteilen von Kalk über einem Mischwald

Waldkalkung

Die Arbeiten per Hubschrauber starten im Forstamt Burgwald.

Mit der Ausbringung von Kalk soll die Versauerung der Waldböden abgemildert und die natürlichen Regenerationsprozesse der Böden unterstützt werden. Eine gute Basis für klimastabile Wälder, bei denen durch den Kalk nicht nur die Durchwurzelung des Mineralbodens, sondern auch die Wasserhaltefähigkeit und die Filterwirkung verbessert werden.

Eingesetzt wird erdfeuchter Kalk, der aviotisch per Hubschrauber ausgebracht wird. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen und Tiere durch das ausgebrachte Material besteht nicht.

Zu Ortslagen sowie öffentlichen Straßen wird ausreichend Abstand eingehalten, so dass es zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Staubentwicklung und Abdrift kommen wird.

Punktuell kann eine gewisse Geräuschbelästigung durch den Flugverkehr entstehen.

Während der Kalkung werden die beflogenen Waldstücke abschnittsweise gesperrt. Das Forstamt Burgwald bittet Waldbesuchende dringend, diese Absperrungen einzuhalten und die gerade bearbeiteten Waldflächen nicht zu betreten.

Nach Abschluss der Ausbringung dürfen die Wälder wieder betreten werden. Wer jedoch beim Waldspaziergang nicht staubig werden möchte, für den empfiehlt es sich, den nächsten Regenschauer abzuwarten. Dieser spült das Kalkgesteinsmehl in den sauren Waldboden, wo es gebraucht wird.

Gekalkt wird montags bis freitags von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang. Samstags finden Flüge nur bei Bedarf statt. Sonntags wird nicht geflogen.

Die Maßnahme erfolgt sowohl im Staatswald als auch in den angrenzenden, sich beteiligenden Kommunal- und Privatwäldern und betrifft die Reviere Ernsthausen, Roda, Rosenthal, Bracht und Wohratal.

Der Beginn der Hubschrauberkalkung fand am 23.09.2024 im Revier Ernsthausen statt.

Insgesamt werden rund 5.000 ha Wald bis Ende November im Bereich des Forstamtes Burgwald mit Kalk versorgt.

Die Waldbesuchenden bitten wir um Verständnis, dass die jeweils zu kalkenden Waldbereiche vorübergehend für den Erholungsverkehr gesperrt werden müssen.

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