Junge Eiche

Informationen zu Förderungen

1. Neues Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Seit dem 12.11.2022 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Förderprogramm.

2. Extremwetterrichtlinie – Wald

Einführung von Antragsfristen im Förderbereich Wiederaufforstung (III.3):

01.03. für Herbstpflanzungen

01.09. für Frühjahrspflanzungen des Folgejahres

Außnahme:

Die Frist zur Beantragung von Frühjahrspflanzungen in 2023 wird bis zum 1. Dezember 2022 verlängert (Erlass vom 09.08.2022, VI 1-088 f08.03-1/2019).

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