Das Forstamt Jesberg verwaltet neben den forstlichen auch die landwirtschaftlichen Flächen des Landes Hessen. Diese Flächen werden in der Regel an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet und durch diese bewirtschaftet.
Die nachfolgend aufgeführten Flächen stehen derzeit zur Neuverpachtung an. Wenn Sie Interesse haben, können Sie gerne den Vordruck ausfüllen und uns Ihr Angebot zu kommen lassen. Ebenfalls als Download finden Sie die allgemeinen Pachtbedingungen.
Hessen-Forst behält sich ausdrücklich den Zuschlag vor und bindet sich nicht zwingend an das Höchstgebot!
Voraussetzung für eine Verpachtung von Grünland ist eine Teilnahme des Pächters am Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) oder an vergleichbaren, verbindlichen und nachweisbaren Programmen oder Zertifizierungen.
Als Pachtbeginn ist zum nächst möglichen Zeitpunkt geplant nach Absprache. Wir bitten daher um eine Abgabe der Pachtgebote bis zum 31.10.2024
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Forstamt Jesberg gerne zur Verfügung.
Los | Gemarkung | Flur | Flurstücke | Fläche in ha | Landnutzung | Besonderheit |
1 | Schönau | 2 | 19/0 | 2,1 | Landwirtschaftliche Nutzung |