HessenForst ist ein Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung und damit Teil der Landesverwaltung von Hessen. Unser Auftrag ist es, den Wald in Hessen als Lebensgrundlage für Generationen zu erhalten, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften und weiter zu entwickeln.
Möchtest Du Forstwirt/-in werden? Bei uns bist Du richtig:
Zum 01.08.2025 werden wir zwei Auszubildende für den Ausbildungsberuf Forstwirt*in (m/w/d) einstellen
Die Tätigkeiten als Forstwirt/-in sind sehr vielseitig – genauso wie die Ausbildung: Neben der Pflege des Waldes wirst Du lernen, wie man mit der Motorsäge Bäume erntet. Du wirst junge Forstkulturen anlegen, Naturschutzmaßnahmen umsetzen und mit Maschinen arbeiten.
Forstwirtinnen und Forstwirte arbeiten ganz überwiegend im Freien und das bei jeder Witterung. Insofern sind körperliche Fitness und Naturverbundenheit Voraussetzung. Aufgrund der anspruchsvollen Aufgaben ist Teamarbeit ausgesprochen wichtig. Von Dir erwarten wir Engagement für die Natur, ebenso wie die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen.
Weitere Informationen zum Forstwirtberuf sowie zum Ablauf der Ausbildung findest Du hier.
Einen guten Hauptschulabschluss oder einen höherwertigen Abschluss setzen wir voraus.
Deine aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf richte bitte bis zum 23.09.2024 an folgende Adresse:
HessenForst
Forstamt Neukirchen
Hersfelder Straße 25
34626 Neukirchen
Oder per E-Mail an: ForstamtNeukirchen@forst.hessen.de
Über das Forstamt Neukirchen hinaus stellt HessenForst zum 01.08.2025 weitere Ausbildungsstellen für den Ausbildungsberuf Forstwirt*in (m/w/d) zur Verfügung. Andere Forstämter, bei denen Du Dich bewerben kannst, findest Du hier.
Bei Mehrfachbewerbungen gib bitte eine Prioritätenrangfolge Deiner Wunschforstämter mit an.
Deinen Bewerbungsunterlagen füge bitte keine Original-Dokumente bei, da wir diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurücksenden können. Während des Auswahlverfahrens werden Deine Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Nach dem Frauenförderplan besteht die Verpflichtung, den Frauenanteil zu erhöhen. Schwerbehinderte Menschen erhalten bei gleicher Eignung und Befähigung den Vorzug.